Ab wie vielen Jahren darf man sich die Haare färben?

Viele Teenager-Mädchen fragen sich: Ab wie vielen Jahren darf man sich die Haare färben? Viel zu oft müssen sich auch überwiegen die Eltern von Mädchen mit diesem Thema auseinandersetzen. Schließlich beginnt meistens in der Pubertät eine Phase, in der sich junge Mädchen schminken, Haare färben und allgemein ihr Aussehen verändern möchten.

Doch auch Jungs sind ab einem gewissen Alter nicht vom Haare färben ausgeschlossen, denn heutzutage ist es voll im Trend, wenn man seine Frisur verändert und an die der Jugendstars anpasst. An dieser Stelle fragen sich die meisten Eltern, ab welchem Alter das Haare färben überhaupt erlaubt ist. In diesem Artikel gehen wir im Detail auf diese Frage ein und beantworten Ihnen, ob Ihr Kind bereits Haare färben darf oder nicht.

Auf einen Blick
Haare färben sollte man frühestens ab dem 16. Lebensjahr, obwohl es per Gesetz nicht verboten ist, sich die Haare bereits mit unter 16 Jahren zu färben.

Ab welchem Alter darf man sich die Haare färben?

Grundsätzlich wurden Haarfärbemittel für Erwachsene entwickelt. Es ist zwar gesetzlich nicht verboten, wenn sich zum Beispiel Jugendliche die Haare färben, doch der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel, kurz IKW, empfiehlt unter 16 Jahren Haare nicht zu färben.

Es bleibt somit den Eltern überlassen, ob sie ihren Kindern das Haare färben mit unter 16 Jahren erlauben oder nicht.

Ab welchem Alter darf man sich die Haare faerben

Gibt es ein Gesetz, welches das Haare färben bei Kindern & Jugendlichen verbietet?

Nein, es gibt keine gesetzliche Regelung zum Haare färben bei den Jugendlichen. Vielmehr bleibt es den Eltern überlassen, ob sie ihren Kindern das Haare färben erlauben oder nicht.

Es wird lediglich von der IKW davon abgeraten, Haare mit unter 16 Jahren zu färben, da die Gefahr besteht, dass sich allergische Reaktionen entwickeln könnten.

Friseur beim Haarefaerben

Muss der Friseur beim Haare färben nach dem Alter fragen?

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die den Friseur dazu verpflichtet, den jungen Kunden nach seinem Alter zu fragen. Jedoch wäre es im Zweifelsfall sinnvoll, wenn der Friseur den jungen Kunden nach seinem Alter fragt, um sicherzugehen, dass die Haare gefärbt werden dürfen.

Darüber hinaus ist der Friseur nicht verpflichtet, sich eine Einverständniserklärung der Eltern vorzeigen zu lassen. Doch auch in diesem Fall wäre es sinnvoll, wenn der Friseur sich bestätigen lässt, dass die Eltern gegen die Haarfärbung keine Einwände haben.

Schließlich besteht im jungen Alter immer das Risiko einer allergischen Reaktion, wenn die Haare gefärbt werden.

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Nadine Launstein
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