Auto Sitzerhöhung, ab wann erlaubt?

Heute gehen wir auf die Frage ein: Auto Sitzerhöhung, ab wann reicht es aus? Wenn die Kleinen langsam größer werden, bemerken die Eltern, dass eventuell der Kindersitz nicht mehr notwendig ist.

Schließlich nimmt ein Kindersitz für gewöhnlich sehr viel Platz im Auto in Anspruch, sodass wenig freier Platz zur Verfügung bleibt.

An dieser Stelle stellen sich die meisten Eltern die Frage, ab wann reicht eine Sitzerhöhung für Kinder? Wir sind dieser Frage auf den Grund gegangen und möchten Ihnen verraten, ab wann Sie keinen Kindersitz mehr im Auto benötigen.

Ab wann reicht eine Sitzerhoehung fuer Kinder

Ab wann ist eine Sitzerhöhung ausreichend?

Ab wann reicht eine Sitzerhöhung für Kinder? Das ist eine Frage, die sehr häufig von Eltern gestellt wird, deren Kinder schon etwas größer geworden sind und sich nicht mehr wohl in einem Kindersitz fühlen. Außerdem ist es ziemlich unpraktisch, wenn das Kind beispielsweise im Auto der Oma gefahren wird und ständig muss der Kindersitz mitgenommen und im anderen Auto installiert werden.

Zusammenfassung des Beitrags:
Laut Gesetz ist in Deutschland eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne ab einem Gewicht von mindestens 22 Kilogramm sowie einer Körpergröße von über 125 Zentimeter ausreichend.

Abweichende Regelungen in Italien, Österreich und der Schweiz?

Die Frage, ab wann reicht eine Sitzerhöhung für Kinder haben wir geklärt. Allerdings handelt es sich um die reinen deutschen gesetzlichen Vorschriften.

Doch wie sieht es beispielsweise in den Nachbarländern wie Österreich, Schweiz oder Italien aus, wenn Sie mit den Kindern in den Familienurlaub fahren wollen?

In Österreich müssen Kinder, die unter 14 Jahre alt sind und kleiner als 135 Zentimeter sind, mit einer Rückhaltevorrichtung (Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung) im Auto gesichert werden.

In der Schweiz müssen Kinder, die unter 12 Jahre alt sind und die Körpergröße von 150 Zentimeter nicht erreicht haben, in einem entsprechenden Kindersitz gefahren werden.

In Italien müssen Kinder, die eine Körpergröße von 125 Zentimeter nicht erreicht haben, in einem entsprechenden Kindersitz mit Rückenlehne gefahren werden.

Gibt es unterschiedliche Vorgaben zwischen reiner Sitzerhöhung und Sitzerhöhung mit Rückenlehne?

Ja, in Deutschland gibt es unterschiedliche Vorgaben, wenn es um die reine Sitzerhöhung und Sitzerhöhung mit Rückenlehne geht.

So dürfen Kinder bereits ab einem Mindestgewicht von 15 Kilogramm und einer bestimmten Körpergröße, die der Hersteller für seine Sitzerhöhung vorschreibt, entsprechende Sitzerhöhung mit Rückenlehne nutzen.

Hingegen dürfen Kinder in einer reinen Sitzerhöhung ohne Rückenlehne nur dann gefahren werden, wenn sie mindestens 22 Kilogramm auf die Waage bringen und die Mindestkörpergröße von über 125 Zentimeter erreicht haben.

Ab wann brauchen Kinder keine Sitzerhöhung mehr?

Sollte das Kind die Körpergröße von 150 Zentimeter erreicht haben, wird keine Sitzerhöhung mehr benötigt und das Kind kann mit einem Gurt ganz normal im Auto gesichert werden.

Es ist dennoch nicht verboten, das Kind aus Sicherheitsgründen mit einer Sitzerhöhung zu fahren.

Ab wann keine Sitzerhoehung mehr

Gibt es unterschiedlichen Vorgaben, ob Kinder vorne oder hinten sitzen?

Es spielt keine Rolle, ob das Kind vorne oder hinten sitzt. In Deutschland dürfen sogar Baby mit einer entsprechenden Vorrichtung (Babyschale) auf dem Beifahrersitz gefahren werden.

Somit ist es nur wichtig, dass das Kind mindestens 12 Jahre alt oder die Körpergröße von 150 Zentimeter erreicht hat, damit das Kind ohne eine Vorrichtung vorne oder hinten im Auto sitzen darf.


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